Minderungsbetrag Ein offener Brief an das Arbeitsamt | 04.10.2004

Dies ist ein Brief meiner Frau an das Arbeitsamt, nachdem sie ihren Bescheid wegen der Minderung des Arbeitslosengeldes bekommen hatte. Leider ist die Rechtslage zur Zeit so, dass man die Situation einfach hinnehmen muss. Auch der Arbeitgeber »soll« nur auf die Meldepflicht hinweisen, er muss nicht.
Vielen Dank an Cecilia, dass ich ihren Brief hier veröffentlichen durfte. Vielleicht hilft dass dem einen oder anderen diese Fehler zu vermeiden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vor einigen Tagen einen Brief der Bundesagentur für Arbeit bekommen, betreffend der Erläuterungen zum Bewilligungsbescheid - Minderung gemäß § 140 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erhalten. Wie ich aus dem Brief entnehmen konnte, werde ich Arbeitslosengeld ab dem 08.09.2004 bekommen. Ab diesem Zeitpunkt habe ich ja Arbeitslosengeld beantragt. Von diesem Arbeitslosengeld werden 210,- EUR als Strafe einbehalten, da ich mich 114 Tage zu spät arbeitssuchend gemeldet habe.

Ich hätte mich also schon am 17.05.2004 arbeitssuchend melden sollen, um diese Strafe zu vermeiden? Dann frage ich mich folgendes:

  1. Warum sollte ich mich arbeitssuchend melden wenn ich schon eine Arbeit habe? Mein damaliger Arbeitgeber hat mir damals zwei Möglichkeiten aufgezeigt: Entweder dürfe ich bei der Firma weiter arbeiten, aber nur als 400-EUR-Kraft, oder ich müsse meine Arbeit verlassen. Ich wollte nicht arbeitslos werden, ich wusste ja schon wie schwierig es für mich als Ausländerin ist hier in Deutschland eine Arbeit zu finden. Deshalb war ich dankbar, dass ich überhaupt in der Firma bleiben dürfte. In meinem Heimatland gibt es keine steuerfreie Beschäftigungen, und ich hatte keine Erfahrung damit. Mein Arbeitgeber hat mir auch überhaupt keinen Hinweis gegeben (obwohl er das sollte), dass ich mich als Arbeitssuchende melden sollte. Ich habe gleich das Änderungsformular ausgefüllt und an das Arbeitsamt Bamberg geschickt. Da ich keine Antwort oder sonst irgendwas zurück bekam, dachte ich, es sei alles in Ordnung. Jetzt im Nachhinein wundere ich mich, warum mich die Bundesagentur für Arbeit, nachdem sie meine Änderungsmitteilung erhalten hat, nicht darauf aufmerksam gemacht hatte, dass ich die Pflicht habe mich als arbeitssuchend zu melden, wenn ich eine geringfügige Beschäftigung anfange?
  2. Ich war mit meiner geringfügigen Beschäftigung zufrieden. Da ich unter einer psychischen Krankheit leide, vertrage ich absolut keinen Stress. Jede Stresssituation löst die Symptome der Krankheit aus. Die 4 Stunden am Tag, die ich gearbeitet habe, waren genug für mich. Das war genau so viel wie ich meistern konnte - aber mehr nicht. Hätte ich mich aber damals »richtig« verhalten und mich gleich arbeitssuchend gemeldet, hätte ich, sobald ich einen Angebot einer Versicherungspflichtigen Beschäftigung bekommen hätte, meinen 400,- EUR Job beenden müssen und stattdessen die neue Arbeit annehmen müssen. Egal welche Arbeit mir vorgeschlagen wäre, hätte ich diese gleich annehmen müssen. Außerdem war ich und bin immernoch während der ganzen Zeit Hausfrau und Mutter. Das ist wohl auch eine Art "Vollzeitbeschäftigung"? Ich glaube es gibt in Deutschland genug Hausfrauen und Mütter die einfach zu hause bleiben (z.B. weil der Ehegatte arbeitet) und sich weder arbeitssuchend melden noch Arbeitslosengeld beantragen - genau so wie ich. Werden die alle später, wenn sie sich doch arbeitssuchend melden, und Arbeitslosengeld beantragen, mit einer solchen Minderung bestraft?

Warum eigentlich? Warum muss man eine andere Arbeit suchen, wenn man mit seiner zufrieden ist (auch wenn man wenig Geld verdient)? Ich würde schon verstehen, dass das Arbeitsamt möchte, dass ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung annehme, wenn ich ab dem 17.05.2004 einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hätte. Das habe ich aber nicht gemacht. Ich habe den Antrag erst am 08.09.2004 gestellt. Erst ab diesem Datum verlange ich irgendwelches Geld vom Arbeitsamt.

Wieso bekomme ich denn für diese Zeit, während dessen ich kein Geld beantragt hatte, eine Minderung? Es ist wohl egal ob ich mich arbeitssuchend melde oder nicht, solange ich nichts vom Arbeitsamt verlange? Es ist wohl egal solange ich mit meiner Arbeit die ich habe und meinem Leben zufrieden bin?

Jetzt bin ich aber nicht besonders zufrieden. Ich hätte bessere Informationen und Rückmeldungen, in so einem hoch entwickelten Land wie Deutschland, erwartet, ich habe mich aber anscheinend getäuscht.

Es wäre sehr nett von Ihnen wenn Sie mir einige Antworten auf meine Fragen geben würden. Und schreiben Sie mir BITTE in einer einfachen Sprache, denn Deutsch ist nicht meine Muttersprache und ich tat mir schwer den letzten Brief zu verstehen. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Cecilia {Nachname}


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