Minderungsbetrag Ein offener Brief an das Arbeitsamt | 04.10.2004
Dies ist ein Brief meiner Frau an das Arbeitsamt, nachdem sie ihren Bescheid wegen der Minderung des Arbeitslosengeldes bekommen hatte. Leider ist die Rechtslage zur Zeit so, dass man die Situation einfach hinnehmen muss. Auch der Arbeitgeber »soll« nur auf die Meldepflicht hinweisen, er muss nicht.
Vielen Dank an Cecilia, dass ich ihren Brief hier veröffentlichen durfte. Vielleicht hilft dass dem einen oder anderen diese Fehler zu vermeiden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor einigen Tagen einen Brief der Bundesagentur für Arbeit bekommen, betreffend der Erläuterungen zum Bewilligungsbescheid - Minderung gemäß § 140 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erhalten. Wie ich aus dem Brief entnehmen konnte, werde ich Arbeitslosengeld ab dem 08.09.2004 bekommen. Ab diesem Zeitpunkt habe ich ja Arbeitslosengeld beantragt. Von diesem Arbeitslosengeld werden 210,- EUR als Strafe einbehalten, da ich mich 114 Tage zu spät arbeitssuchend gemeldet habe.
Ich hätte mich also schon am 17.05.2004 arbeitssuchend melden sollen, um diese Strafe zu vermeiden? Dann frage ich mich folgendes:
- Warum sollte ich mich arbeitssuchend melden wenn ich schon eine Arbeit habe? Mein damaliger Arbeitgeber hat mir damals zwei Möglichkeiten aufgezeigt: Entweder dürfe ich bei der Firma weiter arbeiten, aber nur als 400-EUR-Kraft, oder ich müsse meine Arbeit verlassen. Ich wollte nicht arbeitslos werden, ich wusste ja schon wie schwierig es für mich als Ausländerin ist hier in Deutschland eine Arbeit zu finden. Deshalb war ich dankbar, dass ich überhaupt in der Firma bleiben dürfte. In meinem Heimatland gibt es keine steuerfreie Beschäftigungen, und ich hatte keine Erfahrung damit. Mein Arbeitgeber hat mir auch überhaupt keinen Hinweis gegeben (obwohl er das sollte), dass ich mich als Arbeitssuchende melden sollte. Ich habe gleich das Änderungsformular ausgefüllt und an das Arbeitsamt Bamberg geschickt. Da ich keine Antwort oder sonst irgendwas zurück bekam, dachte ich, es sei alles in Ordnung. Jetzt im Nachhinein wundere ich mich, warum mich die Bundesagentur für Arbeit, nachdem sie meine Änderungsmitteilung erhalten hat, nicht darauf aufmerksam gemacht hatte, dass ich die Pflicht habe mich als arbeitssuchend zu melden, wenn ich eine geringfügige Beschäftigung anfange?
- Ich war mit meiner geringfügigen Beschäftigung zufrieden. Da ich unter einer psychischen Krankheit leide, vertrage ich absolut keinen Stress. Jede Stresssituation löst die Symptome der Krankheit aus. Die 4 Stunden am Tag, die ich gearbeitet habe, waren genug für mich. Das war genau so viel wie ich meistern konnte - aber mehr nicht. Hätte ich mich aber damals »richtig« verhalten und mich gleich arbeitssuchend gemeldet, hätte ich, sobald ich einen Angebot einer Versicherungspflichtigen Beschäftigung bekommen hätte, meinen 400,- EUR Job beenden müssen und stattdessen die neue Arbeit annehmen müssen. Egal welche Arbeit mir vorgeschlagen wäre, hätte ich diese gleich annehmen müssen. Außerdem war ich und bin immernoch während der ganzen Zeit Hausfrau und Mutter. Das ist wohl auch eine Art "Vollzeitbeschäftigung"? Ich glaube es gibt in Deutschland genug Hausfrauen und Mütter die einfach zu hause bleiben (z.B. weil der Ehegatte arbeitet) und sich weder arbeitssuchend melden noch Arbeitslosengeld beantragen - genau so wie ich. Werden die alle später, wenn sie sich doch arbeitssuchend melden, und Arbeitslosengeld beantragen, mit einer solchen Minderung bestraft?
Warum eigentlich? Warum muss man eine andere Arbeit suchen, wenn man mit seiner zufrieden ist (auch wenn man wenig Geld verdient)? Ich würde schon verstehen, dass das Arbeitsamt möchte, dass ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung annehme, wenn ich ab dem 17.05.2004 einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hätte. Das habe ich aber nicht gemacht. Ich habe den Antrag erst am 08.09.2004 gestellt. Erst ab diesem Datum verlange ich irgendwelches Geld vom Arbeitsamt.
Wieso bekomme ich denn für diese Zeit, während dessen ich kein Geld beantragt hatte, eine Minderung? Es ist wohl egal ob ich mich arbeitssuchend melde oder nicht, solange ich nichts vom Arbeitsamt verlange? Es ist wohl egal solange ich mit meiner Arbeit die ich habe und meinem Leben zufrieden bin?
Jetzt bin ich aber nicht besonders zufrieden. Ich hätte bessere Informationen und Rückmeldungen, in so einem hoch entwickelten Land wie Deutschland, erwartet, ich habe mich aber anscheinend getäuscht.
Es wäre sehr nett von Ihnen wenn Sie mir einige Antworten auf meine Fragen geben würden. Und schreiben Sie mir BITTE in einer einfachen Sprache, denn Deutsch ist nicht meine Muttersprache und ich tat mir schwer den letzten Brief zu verstehen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Cecilia {Nachname}
Kommentare
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Anonym schrieb am 24.10.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.10.2004 erhielt ich von Ihnen einen Bescheid, in dem mir der Eintritt einer Bewilligungsbescheid - Minderung verkündet wird.
Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein, da die angekündigte Minderung nicht berechtigt ist. Sie schreiben , dass ich mich bis spätestens zum 24.06.2004 bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend hätte melden müssen.
Dieses ist mir nicht bekannt.
Ich berufe mich dabei auf das von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene Merkblatt für Arbeitslose, Stand April 2004. Dort heisst es im Abschnitt 3, 3.1 Arbeitslosmeldung und Antragstellung:
„...wichtig, dass Sie Ihre Agentur für Arbeit spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen; dies kann auch innerhalb von 3 Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen.“
Die Hervorhebung ist aus dem Originaltext, ich möchte hier gerne noch die meiner Meinung nach entscheidende Passage hervorheben:
„...dies kann auch innerhalb von 3 Monaten vor ...“
Wobei mir wichtig erscheint, dass es dort heisst es „kann“, es heisst dort nicht es „muss“ ansonsten wird die Leistung gemindert.
Weiterhin heisst es dort:
„Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie sich am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit nicht persönlich arbeitslos melden können, weil Ihre Agentur für Arbeit nicht dienstbereit ist....“
Wiederum keinerlei Hinweis darauf, dass eine Meldung vorher hätte geschehen müssen, um eine Berechtigung an dem vollen Umfang an Leistung zu haben.
Andreas schrieb am 23.01.2005
Ist das nicht peinlich? Das denken sich die Chefs eines der reichsten Länder der Erde solche Tricks aus, um (für die Verhältnisse deutschen Reichtums) ein paar Kröten zu sparen.
Der Trend ist leider eindeutig: die Arbeitslosen sollen von Opfern der kapitalistischen Entwicklung zu Tätern umdefiniert werden. "Wenn Sie sich bloß früher gemeldet hätten, dann hätten wir ihnen zig Arbeitstellen auf dem Silbertablett serviert."
Ich bin zum Glück von meinem letzten Arbeitgeber auf die Machenschaften dieser kriminellen Vereinigung hingewiesen worden und habe mich brav 2-3 Monate vorher arbeitslos gemeldet.
Aage Utnes aus Limingen schrieb am 31.08.2005
Dürfte ich diese Einträge Ihres Blogs in meinem weitergeben, bitte?
Jeena Paradies aus Varberg schrieb am 01.09.2005
Ja mach das gerne, es wäre aber nett, wenn du diese Seite als Quelle für den Text mit angibst.
KALAN aus 57290 neunkirchen schrieb am 24.07.2006
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin eine Verheiratete Frau und habe 2 Kinder,Seit februar gehe ich 2 mal in der Woche putzen.(400 euro basis)Möchte gerne wissen ob ich Arbeitslosengeld beantragen darf?Ich bitte um eine schnelle antwort.Mit freundlichen Grüßen
KALAN
Jeena Paradies aus Varberg schrieb am 25.07.2006
Beantragen können Sie das ja auf jeden Fall, ob sie es dann auch bekommen werden, wird ihnen vom Arbeitsamt mitgeteilt.
Schrotti schrieb am 21.11.2006
Wer kann mir helfen!
Vor lauter falschen Schamgefühl habe ich bisher nicht meinen Antrag auf ALG abgegeben und demnach nohc keinen Pfennig in Anspruch genommen... Soweit so schlecht...
Denn seit über 1 Jahr suche ich eine Stelle. Grafiker... Habe mich letztes Jahr rechtzeitig zu Oktober 2005 arbeitlos gemeldet und dann ist nichts mehr passiert. Ausser dass man mich gleich in so Callcenter stecken wollte, sorry, aber ganz Anfang dachte ich mir noch. Sicher nicht, dafür habe ich nicht studiert... Habe mich also brav beworben, und wollte es aus eigener Kraft schaffen. Weit gefehlt.
vOM aa HABE ICH GAR NICHTS MEHR GEHÖRT.
Nun geht mir das Geld aus... MEine Frage kann ich überhaupt noch ALG kriegen, wenn ja wie lange. Werde ich nochmal eine Sperrzeit erhalten? Was soll ich dem AA überhaupt sagen, die müssen mich ja für total irre halten, dass jemand heutzutage freiwillig auf Geld verzichtet.
Was soll ich tun. Bitte um Hilfe!
Danke,
Schrotti